BetriebserlaubnisBeiUmbauten


Hinzugefügt von Markus am 19.02.2002

Wie ist das eigentlich mit der Betriebserlaubnis meiner TL bei Umbauten?

Dieser Bericht kommt aus der neuen TL1000-FAQ, die von richie betreut wird.
Dort wird auf ähnliche Art und Weise das Wissen zur TL1000 gesammelt.
Wir wollen "Moppedübergreifend" unser Wissen austauschen.
Schon jetzt einmal herzlichen Dank dafür.

ICH ÜBERNEHME KEINE GARANTIE FÜR DIE RICHTIGKEIT DER ANGABEN!


Geschrieben von Chris am 2002-01-13
Der Originalbeitrag in der TL1000-FAQ ist hier zu finden.

Erlöschen der Betriebserlaubnis

Von Bedeutung ist hierbei für die Praxis die Frage des

Erlöschens der Betriebserlaubnis (BE) im Sinne des §19(2) STVZO

da damit Zulassungsverstöße, Fahrerlaubnisverstöße Pflichtversicherungsvergehen und Steuerverstöße verbunden sein können.

Ein Erlöschen der BE liegt vor bei Veränderungen, durch die

  • die in der BE genehmigte Fahrzeugart geändert wird (Typenvariante)
  • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist (Gefährdungsvariante)
  • das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird (Umweltvariante)

Außerdem noch durch Entzug der BE durch das KBA oder STVA sowie bei endgültiger Stillegung (länger als 1 Jahr), wobei diese Varianten hier zu vernachlässigen sind.

Praxisrelevant sind im Grunde lediglich die Varianten des Erlöschens durch Veränderung, insbesondere von Fz.-Teilen.

Die Veränderungsvarianten sind unabhängig von einander zu betrachten, müssen also nicht gleichzeitig vorliegen.

Jetzt kommt der Teil, wo man ohne Definitionen nicht mehr weiter kommt:

Unter Veränderung ist eine aktive menschliche Handlung zu
verstehen, welche bewusst willentlich (vorsätzlich) herbei-
geführt worden sein muss.

Die Veränderung kann durch Abändern, Austausch, Hinzufügen
oder Entfernen erfolgen.

Jetzt natürlich die berechtigte Frage:
Was hat das alles mit meiner Cagiva zu tun?

Bsp. Nachrüstschalldämpfer:
Hierbei dürfte in 99% aller denkbaren Fälle die Umweltvariante durch Verschlechterung der Geräuschemission oder bei Fahrzeugen, welche serienmäßig mit Kat ausgerüstet sind und dieser beim "Tuning" wegfällt durch Verschlechterung der Schadstoffemission einschlägig sein.

Problemfälle:

Racingschalldämpfer, Lauter als Originalschalldämpfer, keine BE -> Erlöschen (Fz.) BE

Nachrüstschalldämpfer mit BE, BE vorhanden -> kein Erlöschen der Fz.-BE Dies gilt auch bei BE-Schalldämpfern, deren Dämmwolle sich gesetzt hat und die faktisch lauter sind als bei Erteilung der BE (-> Neuzustand). Das "Setzen" der Dämmwolle stellt keine vorsätzliche Veränderung dar und führt somit nicht zum Erlöschen der BE. Ungeachtet dessen stellt dieser Umstand einen Verstoß gegen die allgemeinen Geräuschvorschriften dar (analog einer durchgerosteten Auspuffanlage) und muss beseitigt werden (Mängelkarte)

manipulierter BE-Dämpfer, Teile-BE erlischt durch Manipulation des Dämpfers -> Fz.-BE erlischt ebenfalls. Durch Entfernen z.B. eines DB-Eaters o.ä. erlischt die für den Schalldämpfer erteilte BE, somit wäre ein solcher Dämpfer einem reinen Racingämpfer gleichzusetzen. Zu beachten hierbei wäre noch, dass eine solche Veränderung den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllen kann, wenn trotz der vorsätzlichen Veränderung weiterhin die BE-Kennzeichnung auf dem Schalldämpfer verbleibt.


Grüße
Markus


Letzte Änderung: 19.2.2002 10:41:30 - Autor: Nico Hoffmann - Letzter Autor: Markus
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