BetriebserlaubnisBeiUmbautenHinzugefügt von Markus am 19.02.2002
Wie ist das eigentlich mit der Betriebserlaubnis meiner TL bei Umbauten?
Dieser Bericht kommt aus der neuen TL1000-FAQ, die von richie betreut wird.
ICH ÜBERNEHME KEINE GARANTIE FÜR DIE RICHTIGKEIT DER ANGABEN!
Geschrieben von Chris am 2002-01-13
Erlöschen der Betriebserlaubnis
Von Bedeutung ist hierbei für die Praxis die Frage des
Erlöschens der Betriebserlaubnis (BE) im Sinne des §19(2) STVZO
da damit Zulassungsverstöße, Fahrerlaubnisverstöße Pflichtversicherungsvergehen und Steuerverstöße verbunden sein können.
Ein Erlöschen der BE liegt vor bei Veränderungen, durch die
Außerdem noch durch Entzug der BE durch das KBA oder STVA sowie bei endgültiger Stillegung (länger als 1 Jahr), wobei diese Varianten hier zu vernachlässigen sind.
Praxisrelevant sind im Grunde lediglich die Varianten des Erlöschens durch Veränderung, insbesondere von Fz.-Teilen.
Die Veränderungsvarianten sind unabhängig von einander zu betrachten, müssen also nicht gleichzeitig vorliegen. Jetzt kommt der Teil, wo man ohne Definitionen nicht mehr weiter kommt:
Unter Veränderung ist eine aktive menschliche Handlung zu
Die Veränderung kann durch Abändern, Austausch, Hinzufügen
Jetzt natürlich die berechtigte Frage:
Bsp. Nachrüstschalldämpfer: Problemfälle:
Racingschalldämpfer, Lauter als Originalschalldämpfer, keine BE -> Erlöschen (Fz.) BE
Nachrüstschalldämpfer mit BE, BE vorhanden -> kein Erlöschen der Fz.-BE Dies gilt auch bei BE-Schalldämpfern, deren Dämmwolle sich gesetzt hat und die faktisch lauter sind als bei Erteilung der BE (-> Neuzustand). Das "Setzen" der Dämmwolle stellt keine vorsätzliche Veränderung dar und führt somit nicht zum Erlöschen der BE. Ungeachtet dessen stellt dieser Umstand einen Verstoß gegen die allgemeinen Geräuschvorschriften dar (analog einer durchgerosteten Auspuffanlage) und muss beseitigt werden (Mängelkarte)
manipulierter BE-Dämpfer, Teile-BE erlischt durch Manipulation des Dämpfers -> Fz.-BE erlischt ebenfalls. Durch Entfernen z.B. eines DB-Eaters o.ä. erlischt die für den Schalldämpfer erteilte BE, somit wäre ein solcher Dämpfer einem reinen Racingämpfer gleichzusetzen. Zu beachten hierbei wäre noch, dass eine solche Veränderung den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllen kann, wenn trotz der vorsätzlichen Veränderung weiterhin die BE-Kennzeichnung auf dem Schalldämpfer verbleibt.
Grüße
Letzte Änderung: 19.2.2002 10:41:30 - Autor: Nico Hoffmann - Letzter Autor: Markus |
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