GarantieLeistungenEinfordern


Hinzugefügt von Markus am 24.09.2002





Garantieleistungen einfordern / Frist zur Schadensbehebung



Hier mal ein Beispiel:


Geschrieben von Bruno Hansmann am 23. September 2002:

wie lange hat so eine firma zeit (ugt) um ersatz auf garantie zu bringen?

kotflügel vorne putt - original nicht lieferbar - carbonteile sind leiferbar - ugt will aber nicht

danke für info
cu

hansi


Geschrieben von Cosmico am 24. September 2002:

Moin, Hansi,

genau diese Frage habe ich nem Freund (Anwalt) am Freitag gestellt, da ich nun schon seit Ostern auf 'n Ersatzteil warte. 1. Mach' es schriftlich, skizzier' den Schaden mit ein paar Worten und fordere ihn auf, im Rahmen der Gewährleistung für die Schadensbehebung zu sorgen. 2. WICHTIG: Setz' ihm ne Frist, z.B. 4 Wochen oder sogar nen Tagestermin (23.10.2002). Sollte Dein Händler bis zu diesem Zeitpunkt den Schaden nicht behoben oder für Ersatz gesorgt haben, kannst Du sogar vom ursprünglichen Kaufvertrag zurücktreten.

Aktuell mache ich genau das mit SPEER in Reutlingen: er hat noch bis 17.10.2002 Zeit. Sollte er sich bis dahin nicht melden, stell' ich ihm meine X-tra wieder auf den Hof und kauf' mir nächste Saison 'n neues Mopped. Habe die Faxen mit der Ersatzteilversorgung einfach satt und nicht wirklich Bock, mir das noch länger als notwendig anzutun.

Viel Erfolg!
Cosmico



Das hier ist ein Musterschreiben:


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Michel Haumichblau-Absender    Am Ringelblumenweg 14    12345 Blumbach    Tel. 0 12 34 / 34 56 78
 
 
 
 

                                                                                                                                            24.09.02
Herrn
Anton Empfänger
Firma Dummdideldö
Warschauer Platz 65
12346 Tratschhausen

                                               
Betreff:             Gewährleistungsanspruch für Cagiva Raptor 1000
                          Fzg.Identnummer ZCGM201AA2V123456
 
 
 
 
Sehr geehrter Herr Empfänger,
 
am 28.03.2002 habe ich bei Ihnen das o.g. Neufahrzeug übernommen, das ich nur wenige Tage zuvor gekauft hatte. Bei der Übergabe wurde ein beim Transport entstandener Lackschaden am Blinkergehäuse vorne links vermerkt und von Ihnen bei Cagiva Deutschland im Rahmen der Gewährleistung moniert. Aufgrund der Entfernung zwischen Blumbach und Tratschhausen verständigten wir uns darauf, daß Sie mir das von Cagiva gelieferte Ersatzteil zuschicken würden und im Gegenzug das beschädigte Teil von mir zugeschickt bekämen.
 
In den vergangenen sechs Monaten habe ich mich wiederholt telefonisch mit Ihnen in Verbindung gesetzt, um mich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen, da der Schaden durch Sie bis heute nicht behoben, bzw. auch von Ihnen kein entsprechendes Ersatzteil geliefert worden ist.
 
Hiermit fordere ich Sie verbindlich auf, den Schaden im Rahmen der Gewährleistung innerhalb von vier Wochen (bis zum 17.10.2002) zu beheben. Andernfalls sehe ich mich gezwungen, rechtliche Konsequenzen zu ziehen und gegebenenfalls von dem mit Ihnen geschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten.
 
Ich freue mich darauf, in Kürze von Ihnen zu hören und verbleibe, mit freundlichen Grüßen
 
 
 
Michel Haumichblau-Absender


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Hier ist der Brief noch mal im Word-Format:
Garantieleistungen (38kb)


Grüße
Markus


Letzte Änderung: 24.9.2002 13:35:02 - Autor: Markus - Letzter Autor: Markus
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